Achtung: Wer vorschnell handelt, schadet unter Umständen dem Gebäude oder verliert Versicherungsansprüche.
So reagiert man richtig, wenn der Keller durch Hochwasser oder Starkregen unter Wasser steht:
1 Absichern
Zunächst müssen Hausbewohner überprüfen, ob der Strom abgestellt ist. Sonst kann ein Kurzschluss im Keller zur tödlichen Gefahr werden. Liegt der Stromkasten dort, wo sich das Wasser befindet, rufen Sie lieber die Feuerwehr oder Ihren Energieversorger an. Das gilt auch, wenn im Keller Heizöl oder andere gefährliche Substanzen gelagert werden.
2 Auf sinkenden Pegel warten
Man darf bei Überschwemmungen nicht in jedem Fall sofort das Wasser abpumpen – bei hohen Pegelständen sogar erst, wenn der Grundwasserspiegel gesunken ist. In dem Fall darf man erst mit dem Abpumpen beginnen, wenn der Außenwasserstand niedriger ist als der Wasserstand im Haus.
Außerdem sollte man den Eigentümer der Immobilie und die Versicherung umgehend verständigen und die weitere Vorgehensweise – z. B. zum Aufräumen - mit der Versicherung besprechen. Wer übereilt handelt, der verliert unter Umständen seine Versicherungsansprüche.
3 Abpumpen und Schlamm entfernen
Jetzt sollte es schnell gehen: Gefahrenquellen müssen beseitigt werden und das Wasser muss schnell aus dem Gebäude, damit sich die Wände nicht vollsaugen. Trocknet Schlamm, wird er zu einer schweren, festen Masse. Wenn das Wasser abfließt, kann man Schlammreste gegebenenfalls mit sauberem Wasser wegspritzen.
Aber Vorsicht: Hautkontakt vermeiden! Flüssigkeitsdichte Gummihandschuhe sind sinnvoll, denn der Schlamm kann Fäkalien, Heizöl und andere Giftstoffe enthalten. Wichtig: nasse Geräte, Steckdosen oder Schalter nicht nutzen!
4 Schadensliste erstellen und der Versicherung melden
Ist das Wasser aus dem Keller heraus, sollten zuerst eine Schadensliste und Fotos erstellt werden. Unter Umständen kann es sogar sein, dass ein Versicherungsgutachter den Schaden anschauen muss, bevor man richtig aktiv werden darf. Werfen Sie daher vor der Klärung des Sachverhalts nichts weg und erstellen Sie ein Protokoll unter Zeugen.
5 Aufräumen und Folgeschäden vermeiden
Komplett aufräumen darf man erst, wenn der Versicherer dem zustimmt. Auch zerstörte Gegenstände sollten erst nach Rücksprache entsorgt werden. Wenn das Wasser nur kurz im Keller gestanden hat, reicht es oft schon aus, über mehrere Tage kräftig durchzulüften.
Möglicherweise muss aber auch ein Fachunternehmen die Wände mit Luftentfeuchtern trocknen. Elektrogeräte dürfen erst wieder an das Stromnetz, wenn sicher ist, dass sie durch die Feuchtigkeit keinen Schaden genommen haben.