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| Grünes Licht für Marktanreizprogramm |
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| Mittwoch, 14. Juli 2010 um 05:18 Uhr |
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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) aufgehoben. Damit können in diesem Jahr bis zu 115 Millionen Euro für die Förderung der Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt abgerufen werden. Gleichzeitig gilt ab dem 12. Juli eine neue Richtlinie für die Förderung. Seit 12. Juli 2010 können beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der Bafa eingegangenen Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen. Anträge, die im Zeitraum 4. Mai bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangen sind, werden abgelehnt. Eine erneute Antragstellung ist möglich, wenn die geplanten Maßnahmen die neuen Förderrichtlinien erfüllen. Wichtig: Neue Antragsformulare benutzen! Gefördert werden künftig unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Die Fördersätze wurden zum Teil reduziert. Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau. Ebenso entfällt die Förderung für Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung, luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel sowie weniger effiziente Wärmepumpen. Die neuen Fördersätze und Boni: Fördersatz 90 €/m² Kollektorfläche statt bisher 105 €/m² für heizungsunterstützende Solaranlagen, Kesseltauschbonus bleibt bei 400 € Basisförderung und 180 €/m² statt bisher 210 €/m² für Innovationsförderung Kombinationsbonus 500 € statt 750 € Effizienzbonus ausschließlich 0,5 x Basisförderung bei geänderter Definition Umwälzpumpenbonus entfällt Die KfW-Förderung für Anlagen mit mehr als 40 m² Kollektorfläche läuft weiter. |
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