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Einspeisevergütung für Solarstrom PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 02. Mai 2010 um 12:50 Uhr
Nach Verlautbarungen aus dem Deutschen Bundestag haben sich die Koalitionsfraktionen letzte Woche auf die Eckpunkte der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Die Eckpunkte sind folgende:

1.)    Die Kürzungen treten zum 01.07.2010 in Kraft
•    Dachanlagen -16 %
•    Freiflächenanlagen -15 %
•    Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen -11 %
•    Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen wird komplett gestrichen. (Für Anlagen die zum 25.März 2010 schon einen Bebauungsplan vorweisen können und bis Ende des Jahres errichtet sind gilt eine Ausnahme)

2.)    Die Degression für 2011 beträgt 9 %
•    Sollte der Zubau über 3500 MW liegen steigt die Degression um jeweils 1 % in Schritten von  1000 MW.
•    Sollte der Zubau unter 2500 MW liegen sinkt die Degression um jeweils 1% in Schritten von  500 MW.

3.)    Eigenverbrauchsförderung
•    Die maximale Anlagengröße wird von 30 kW auf 500 kW angehoben
•    Für die ersten 30 % selbstgenutzen Strom der Jahresleistung beträgt die Vergütung 3,6 cent/kWh. Darüberhinausgehende Selbstnutzung wird mit 8 cent/kWh vergütet.


Der Bundestag wird dies voraussichtlich am 07. Mai beschließen, im Bundesrat wird das Gesetz dann vermutlich Anfang Juni verabschiedet werden.
 

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